RECHTLICHE INFORMATIONEN

Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge zwischen Lausitzglanz, Inhaber Lars Hergeselle, Oststraße 1, 01983 Großräschen, und seinen Kunden über Leistungen der Fahrzeugaufbereitung und Fahrzeugpflege.

Das Leistungsangebot umfasst insbesondere Außenwäsche, Innenraumreinigung, Lederreinigung und Lederpflege, Lackpflege, Polierarbeiten, Keramikversiegelungen, Trockeneisreinigung sowie Motorraumreinigung mittels Trockeneis oder Dampf und damit zusammenhängende Fahrzeugpflegeleistungen.

Kunden können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein.

Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft überwiegend zu Zwecken abschließt, die weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

§ 2 Angebote, Terminanfragen und Vertragsschluss

Die Darstellung von Leistungen auf der Website, in sozialen Medien, Werbemitteln oder sonstigen Veröffentlichungen stellt grundsätzlich kein verbindliches Vertragsangebot dar, sofern sie nicht ausdrücklich als solches bezeichnet wird.

Über die Website übermittelte Termin- und Leistungsanfragen sind grundsätzlich unverbindliche Anfragen des Kunden und führen für sich allein noch nicht zum Vertragsschluss.

Der Kunde kann Lausitzglanz insbesondere über die Website, telefonisch, per E-Mail, über Messenger-Dienste oder persönlich kontaktieren. Auf Grundlage der vom Kunden zur Verfügung gestellten Informationen kann Lausitzglanz ein individuelles Angebot erstellen.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme eines Angebots von Lausitzglanz durch den Kunden oder durch eine anderweitige eindeutige Vereinbarung über die auszuführenden Leistungen zustande.

Angaben des Kunden über Fahrzeugtyp, Zustand, Verschmutzung und vorhandene Schäden sowie übermittelte Fotos bilden eine Grundlage für die Kalkulation. Stellen sich diese Angaben später als wesentlich unvollständig oder unzutreffend heraus, gelten die Regelungen über zusätzlichen Aufwand gemäß § 4.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

Aufgrund der unterschiedlichen Fahrzeuggrößen, Materialien, Verschmutzungsgrade und Fahrzeugzustände werden die Preise grundsätzlich individuell vereinbart.

Preisangaben wie „ab … Euro“ stellen keinen verbindlichen Endpreis für ein konkretes Fahrzeug dar.

Der vereinbarte Preis wird grundsätzlich mit Fertigstellung der vereinbarten Leistung und spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs fällig, soweit nichts anderes vereinbart wurde.

Die Zahlung kann nach den von Lausitzglanz angebotenen Zahlungsmöglichkeiten erfolgen, insbesondere bar, per Kartenzahlung oder Überweisung.

Lausitzglanz kann einzelnen Kunden eine Zahlung auf Rechnung mit einem individuell vereinbarten Zahlungsziel ermöglichen. Ein Anspruch auf Zahlung auf Rechnung besteht nicht.

Bei umfangreichen, mehrtägigen oder materialintensiven Aufträgen kann vor Vertragsschluss eine angemessene Anzahlung vereinbart werden. Höhe und Fälligkeit werden dem Kunden vor Vertragsschluss mitgeteilt.

§ 4 Zusätzlicher und nicht vorhersehbarer Aufwand

Zeigt sich nach Fahrzeugannahme oder während der Arbeiten ein bei Auftragserteilung nicht erkennbarer erheblicher Mehraufwand, informiert Lausitzglanz den Kunden.

Dies kann insbesondere bei außergewöhnlicher Verschmutzung, Tierhaaren, starken Ablagerungen, Teer, Harz, Klebstoffresten, Lackdefekten, Oxidation, beschädigten oder empfindlichen Oberflächen sowie anderen bei der ursprünglichen Beurteilung nicht erkennbaren Umständen der Fall sein.

Kostenpflichtige Zusatzarbeiten, die über den vereinbarten Auftrag hinausgehen, werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt.

Ist der Kunde nicht erreichbar und können die Arbeiten ohne eine Entscheidung des Kunden nicht sinnvoll fortgesetzt werden, ist Lausitzglanz berechtigt, die betroffenen Arbeiten bis zur Abstimmung mit dem Kunden zu unterbrechen.

§ 5 Fahrzeugannahme und Zustandsdokumentation

Bei der Fahrzeugannahme kann der erkennbare Fahrzeugzustand gemeinsam mit dem Kunden dokumentiert werden. Lausitzglanz ist berechtigt, hierzu Fotos des Fahrzeugs anzufertigen und diese zur Dokumentation der Auftragsdurchführung und des Fahrzeugzustands zu speichern.

Dokumentiert werden können insbesondere vorhandene Kratzer, Dellen, Steinschläge, Lackschäden, Korrosion, beschädigte oder lose Bauteile, Schäden an Felgen, Scheiben, Kunststoffen, Folien, Dekoren, Dichtungen sowie Auffälligkeiten im Innenraum.

Bei stark verschmutzten Fahrzeugen können vorhandene Schäden vor Beginn der Reinigung verdeckt und deshalb nicht oder nur eingeschränkt erkennbar sein. Die Zustandsdokumentation kann daher nur den bei Fahrzeugannahme unter den gegebenen Umständen erkennbaren Zustand wiedergeben.

Werden während der Reinigung bereits vorhandene, zuvor durch Verschmutzungen verdeckte Schäden sichtbar, wird dies nach Möglichkeit dokumentiert.

§ 6 Mitwirkungspflichten und Angaben des Kunden

Der Kunde hat Lausitzglanz vor Beginn der Arbeiten auf ihm bekannte Besonderheiten und Vorschäden hinzuweisen, soweit diese für die vereinbarten Arbeiten von Bedeutung sein können.

Dies betrifft insbesondere Nachlackierungen, Smart-Repair-Stellen, beschädigte oder lose Lackschichten, Folierungen, Aufkleber und Dekore, Steinschläge, Korrosion, Reparaturstellen, beschädigte Dichtungen, spröde Kunststoffe, beschädigte elektrische Komponenten und sonstige empfindliche oder vorgeschädigte Bauteile.

Der Kunde hat vor einer Innenraumaufbereitung nach Möglichkeit persönliche Gegenstände sowie insbesondere Bargeld, Schmuck, Dokumente, Datenträger, mobile elektronische Geräte und sonstige Wertgegenstände aus dem Fahrzeug zu entfernen.

Soweit für die Reinigung erforderlich, dürfen gewöhnliche lose Gegenstände im Fahrzeug vorsichtig umgesetzt werden.

§ 7 Polier- und Lackarbeiten

Ziel der Lackaufbereitung ist eine Verbesserung des optischen Erscheinungsbildes unter möglichst weitgehender Schonung der vorhandenen Lacksubstanz.

Eine vollständige Beseitigung sämtlicher Kratzer, Steinschläge, Lackdefekte, Ätzungen oder sonstiger Beschädigungen wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Insbesondere bei tiefen Kratzern und geringer verbleibender Lack- oder Klarlackstärke kann Lausitzglanz von einer vollständigen Defektbeseitigung absehen, wenn diese nach fachlicher Einschätzung zu einer unverhältnismäßigen Schwächung oder Beschädigung der Lackschicht führen könnte.

Der Substanzerhalt des Fahrzeugs hat im Zweifel Vorrang vor einer maximalen optischen Defektkorrektur.

§ 8 Wohnmobile, GFK-, Gelcoat- und gealterte Oberflächen

Bei Wohnmobilen, Wohnwagen und Fahrzeugen mit GFK-, Gelcoat- oder vergleichbaren Oberflächen können Alterung, UV-Belastung, Kreidung, Oxidation und Materialermüdung das erreichbare Aufbereitungsergebnis beeinflussen.

Dies gilt insbesondere auch für ältere Dekore, Aufkleber, Folierungen, Dichtungen, Kunststoffteile und bereits reparierte oder vorgeschädigte Oberflächen.

Lausitzglanz schuldet das individuell vereinbarte Aufbereitungsergebnis, nicht jedoch die vollständige Beseitigung alters-, material- oder konstruktionsbedingter Veränderungen, sofern eine solche Beseitigung nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

Zeigt sich während der Arbeiten ein erhöhtes Beschädigungsrisiko, kann Lausitzglanz nach Rücksprache mit dem Kunden die betreffende Behandlung anpassen oder von einzelnen Bearbeitungsschritten absehen.

§ 9 Keramikversiegelungen und andere Schutzprodukte

Die Eigenschaften und Standzeiten von Versiegelungen hängen insbesondere vom Zustand und der Vorbereitung des Untergrunds, der Fahrzeugnutzung, Kilometerleistung, Witterung, Waschmethode, verwendeten Reinigungsmitteln und der anschließenden Pflege ab.

Herstellerangaben über mögliche Standzeiten stellen, soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, keine Garantie von Lausitzglanz für eine bestimmte tatsächliche Nutzungsdauer dar.

Lausitzglanz kann dem Kunden Pflege- und Nutzungsempfehlungen zur Erhaltung der Versiegelung geben.

Gesetzliche Mängelrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

§ 10 Trockeneis- und Motorraumreinigung

Trockeneisreinigungen werden unter Berücksichtigung des erkennbaren Zustands der zu behandelnden Komponenten durchgeführt.

Alter, Materialermüdung, Korrosion, Versprödung, bereits vorhandene Beschädigungen, lose Beschichtungen oder unsachgemäße frühere Reparaturen können die Belastbarkeit einzelner Komponenten beeinflussen.

Motorraumreinigungen werden von Lausitzglanz ausschließlich mit den dafür angebotenen Verfahren, insbesondere Trockeneis oder Dampf, durchgeführt.

Motorraumreinigungen an Hybrid- und Elektrofahrzeugen werden nicht angeboten, soweit im Einzelfall nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

§ 11 Fahrzeugschlüssel und Fahrzeugbewegungen

Soweit für die Durchführung des Auftrags erforderlich, übergibt der Kunde Lausitzglanz den Fahrzeugschlüssel.

Der Kunde gestattet Lausitzglanz, das Fahrzeug im für die Auftragserfüllung erforderlichen Umfang auf dem Betriebsgelände und zu unmittelbar für die Auftragsdurchführung erforderlichen Einrichtungen, insbesondere zu einer Waschbox und zurück, zu bewegen.

Darüber hinausgehende Fahrten werden nur nach entsprechender Vereinbarung mit dem Kunden durchgeführt.

§ 12 Fertigstellung und Fahrzeugabholung

Lausitzglanz informiert den Kunden nach Fertigstellung des Fahrzeugs über die Abholmöglichkeit, sofern kein konkreter Abholtermin vereinbart wurde.

Der Kunde hat das Fahrzeug innerhalb des vereinbarten Zeitraums bzw. nach Fertigstellungsmitteilung innerhalb angemessener Zeit abzuholen.

Entstehen durch eine vom Kunden zu vertretende erheblich verspätete Abholung tatsächlich zusätzliche Aufbewahrungs- oder Stellplatzkosten, kann Lausitzglanz diese nach vorheriger Information des Kunden im gesetzlich zulässigen Umfang verlangen.

§ 13 Terminabsagen und Nichterscheinen

Kann ein verbindlich vereinbarter Termin nicht wahrgenommen werden, wird der Kunde gebeten, Lausitzglanz möglichst frühzeitig zu informieren.

Eine Absage bis 48 Stunden vor dem vereinbarten Beginn der Arbeiten ist grundsätzlich kostenfrei.

Bei einer kurzfristigeren Absage oder einem Nichterscheinen kann Lausitzglanz einen nachweislich entstandenen Schaden bzw. eine wirksam vereinbarte angemessene Ausfallentschädigung geltend machen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.

Dem Kunden bleibt insbesondere der Nachweis gestattet, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.

Lausitzglanz muss sich ersparte Aufwendungen und anderweitige Verwendungsmöglichkeiten der freigewordenen Arbeitszeit anrechnen lassen.

§ 14 Mängel und Beanstandungen

Es gelten die gesetzlichen Mängelrechte.

Bei einer Beanstandung soll der Kunde Lausitzglanz Gelegenheit geben, den beanstandeten Zustand zu prüfen.

Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Nacherfüllung vorliegen, ist Lausitzglanz Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben.

Die gesetzlichen Rechte des Kunden werden durch diese Regelung nicht eingeschränkt.

§ 15 Haftung und Vorschäden

Lausitzglanz haftet nach den gesetzlichen Vorschriften insbesondere für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten beruhen.

Die Haftung für sonstige Schäden richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen. Zwingende gesetzliche Haftungsansprüche bleiben unberührt.

Lausitzglanz haftet nicht für Schäden oder Zustände, die bereits vor Beginn der Arbeiten vorhanden waren oder nicht durch die von Lausitzglanz ausgeführten Arbeiten verursacht wurden.

Dies betrifft insbesondere bereits vorhandene Materialermüdung, mangelhafte Vorarbeiten, nicht fachgerechte Reparaturen, lose oder vorgeschädigte Beschichtungen, Folien, Dekore, Lackierungen, Dichtungen oder Bauteile, soweit der betreffende Schaden nicht durch eine Pflichtverletzung von Lausitzglanz verursacht wurde.

§ 16 Ersatzfahrzeuge

Lausitzglanz schuldet grundsätzlich nicht die Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs.

Soweit über einen rechtlich selbstständigen Drittanbieter oder Kooperationspartner ein Ersatzfahrzeug angeboten werden kann, kommt ein entsprechendes Vertragsverhältnis gegebenenfalls unmittelbar zwischen dem Kunden und diesem Anbieter zustande.

Ein Anspruch gegenüber Lausitzglanz auf Bereitstellung eines Ersatzfahrzeugs besteht nicht, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.

§ 17 Foto- und Videoaufnahmen zu Werbezwecken

Die im Rahmen der Fahrzeugannahme angefertigte Zustandsdokumentation dient nicht automatisch Werbezwecken.

Eine Verwendung von Fotos oder Videos eines Kundenfahrzeugs für Werbung, Website oder soziale Medien erfolgt nur auf Grundlage einer gesonderten Berechtigung bzw. Einwilligung, soweit eine solche rechtlich erforderlich ist.

Eine entsprechende Einwilligung ist nicht Voraussetzung für die Durchführung eines Fahrzeugpflegeauftrags.

§ 18 Gutscheine

Gutscheine von Lausitzglanz können nach Maßgabe der jeweils beim Erwerb vereinbarten Bedingungen für die angebotenen Leistungen eingelöst werden.

Eine Barauszahlung des Gutscheinwertes ist grundsätzlich ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

Für die Einlösung eines Gutscheins gelten die zum Zeitpunkt der Einlösung geltenden Preise und Leistungsbedingungen.

§ 19 Widerrufsrecht für Verbraucher

Verbrauchern kann bei Verträgen, die im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen werden, ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen.

Ob ein Widerrufsrecht besteht, richtet sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen des jeweiligen Vertrags.

Soweit ein Widerrufsrecht besteht, gelten die gesetzlichen Widerrufsfristen und Widerrufsbedingungen.

Soll Lausitzglanz auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits vor Ablauf einer bestehenden Widerrufsfrist mit der Dienstleistung beginnen, wird der Verbraucher hierüber vor Beginn der Arbeiten entsprechend den gesetzlichen Vorgaben informiert.

Das gesetzliche Widerrufsrecht und seine Voraussetzungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht eingeschränkt.

§ 20 Datenschutz

Personenbezogene Daten werden von Lausitzglanz ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften verarbeitet.

Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und zu den Rechten der betroffenen Personen enthält die Datenschutzerklärung von Lausitzglanz.

Die aktuelle Datenschutzerklärung ist jederzeit auf der Website von Lausitzglanz abrufbar.

§ 21 Schlussbestimmungen

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen Verbraucherschutzvorschriften entgegenstehen.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.

An die Stelle der unwirksamen Bestimmung treten die gesetzlichen Vorschriften.